Haben Wurzelzwergkinder im Wald die gleichen Freiheiten wie Reh, Wildschwein und Fuchs?

Nach dem Morgenkreis am Kindergartenplatz wird der Bollerwagen gepackt und ab geht’s in den wunderschönen Wald. Dort wird nach Herzenslust gespielt, getobt, gebastelt, geschnitzt, gevespert oder das eine oder andere Ästetipi gebaut. Aber dürfen sich die Wurzelzwerge überall im Wald aufhalten? Ganz so einfach ist es nicht:

In enger Abstimmung mit unserem sehr hilfsbereiten Förster wurden insgesamt 6 Waldplätze festgelegt, an denen offiziell eine Betreuung stattfinden darf. Da das Forstamt für die Sicherheit im Wald verantwortlich ist, fordert es die regelmäßige Verkehrssicherung dieser Plätze inklusive der Wege dorthin. Zwei mal jährlich und nach besonders heftigen Wetterereignissen werden daher Baumprüfer mit dieser Aufgabe betraut. Sie untersuchen die Bäume nach Standfestigkeit (Wurzeldichte, Eignung zum Klettern) und Krankheiten. Außerdem überprüfen sie, ob sich oben in den Bäumen Totholz angesammelt hat, welches droht herunter zu fallen. Totholz wird abgenommen, überlange, schwere Äste eingekürzt und gegebenenfalls Eichenprozessionsspinner entfernt. Falls nötig werden sogar Kronensicherungen eingebaut. Das alles natürlich streng unter baumbiologischen Gesichtspunkten. Begutachtet werden ca. 140 Bäume pro Platz – inklusive unserem Stammplatz am Waldrand werden also mindestens zwei mal pro Jahr ca. 1000 Bäume überprüft.

Neben dem Forstamt stellt auch das Gesundheitsamt Ansprüche an die regelmäßig besuchten Plätze: Während die tierischen Waldbewohner überall Pipi machen dürfen, sind die Wurzelzwerge nicht ganz so frei bei der Wahl des Pipi-Platzes… Laut Gesundheitsamt dürfen unsere Kinder ihre Notdurft bei Ausflügen in den Wald nur außerhalb von Trinkwasserschutzzonen I und II verrichten. Als wir feststellten, dass es in „unserem Wald“ keine solche Zonen gibt, war die Erleichterung groß.

(Text: C. Burger/Foto: S. Burger)